| § 5 Leistungszeit1. Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen 
                            sind unverbindlich, es sei denn, sie werden von MV 
                            AUDIO ausdrücklich und schriftlich als verbindlich 
                            bezeichnet.
 2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer 
                            Gewalt und Umstände im Verantwortungsbereich 
                            des Auftraggebers hat MV AUDIO nicht zu vertreten 
                            und verlängern die Leistungszeit um die Dauer 
                            der Verhinderung.
 3. Bei Zahlungsverzug oder Eintreten einer wesentlichen 
                            Verschlechterung der Vermögensverhältnisse 
                            des Auftraggebers nach Vertragsabschluss, ist MV AUDIO 
                            berechtigt, die weitere Auftragsbearbeitung einzustellen, 
                            bis Zahlung oder Sicherstellung der Zahlung erfolgt 
                            ist.
 § 6 Abnahme, Mängelanzeige1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen 
                            von MV AUDIO binnen fünf Arbeitstagen nach Auslieferung 
                            zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser 
                            Frist keine Beanstandung oder verwendet der Auftraggeber 
                            die erbrachte Leistung ohne Vorbehalt, gilt dies auch 
                            ohne ausdrückliche Erklärung als Abnahme.
 2. Die Haftung von MV AUDIO für Mängel ist 
                            ausgeschlossen, soweit diese offenkundig sind und 
                            nicht binnen der Frist des § 6 Abs. 1 gegenüber 
                            MV AUDIO schriftlich gerügt wurden.
 3. Der Auftraggeber hat für etwaige Änderungswünsche, 
                            die vom vertraglich bestimmten Umfang oder dem bereits 
                            genehmigten Konzept abweichen, den entstehenden Kostenaufwand 
                            vollständig zu übernehmen.
 § 7 Vergütung1. Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen 
                            MV AUDIO Preisliste oder dem im letzten Angebot vor 
                            Auftragserteilung genannten Preis oder dem in der 
                            Auftragsbestätigung genannten Preis.
 2. Alle Leistungen/ Auslagen von MV AUDIO werden netto 
                            zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet, es sei 
                            denn der Umsatz ist von der Umsatzsteuer befreit.
 3. Rechnungen sind grundsätzlich ohne Abzug binnen 
                            14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig 
                            sofern in der Rechnung keine anderen Zahlungsmodalitäten 
                            genannt werden.
 4. Wird innerhalb dieser Frist nicht geleistet, sind 
                            mit Eintritt des Verzugs die gesetzlichen Verzugszinsen 
                            zu zahlen, zumindest Zinsen in banküblicher Höhe. 
                            sowie der Ersatz von Mahnkosten. Die Geltendmachung 
                            eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.
 § 8 Mitwirkungspflichten 
                            des Auftraggebers1. Der Auftraggeber hat MV AUDIO unverzüglich 
                            über den Wechsel des Projektverantwortlichen, 
                            Änderungen seiner Rechtsform sowie Beantragung 
                            eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens in Kenntnis 
                            zu setzen.
 2. Etwaige vom Auftraggeber zur Verfügung zu 
                            stellenden Daten sind an MV AUDIO in weiterverarbeitungsfähigen 
                            Formaten zu liefern, die zuvor mit MV AUDIO abzustimmen 
                            sind.
 3. Die inhaltliche und rechtliche Prüfung der 
                            bereitzustellenden Daten obliegt ausschließlich 
                            dem Auftraggeber. Der Auftraggeber versichert, zur 
                            Nutzung, Verwertung, Verarbeitung und Weitergabe dieser 
                            Daten an MV AUDIO berechtigt zu sein und räumt 
                            MV AUDIO das Recht zur vertragsgemäßen 
                            Nutzung und Verarbeitung der zur Verfügung gestellten 
                            Daten für die Vertragslaufzeit ein. Der Auftraggeber 
                            hält MV AUDIO von allen Ansprüchen frei, 
                            die durch die widerrechtliche Weitergabe der Daten 
                            an MV AUDIO entstehen und gegenüber der MV AUDIO 
                            geltend gemacht werden.
 § 9 VertraulichkeitSoweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, 
                            gelten sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses 
                            bekannt gewordenen Informationen und Unterlagen als 
                            vertraulich. Diese Verpflichtung gilt auch über 
                            die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
 § 10 Haftung1. Die Haftung von MV AUDIO für die Verletzung 
                            vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten ist 
                            ausgeschlossen, soweit leichte Fahrlässigkeit 
                            vorliegt.
 2. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung 
                            auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dasselbe 
                            gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss.
 3. MV AUDIO haftet keinesfalls für direkte oder 
                            indirekte Schäden, die aus der Nichtabnahme eines 
                            Produktes oder Auftrages resultieren.
 4. Im Verhältnis zum Auftraggeber haftet MV AUDIO 
                            nicht für Schäden, die dadurch entstehen, 
                            dass der vom Auftraggeber veranlasste Inhalt der von 
                            MV AUDIO zu erbringenden Leistungen gegen Recht und 
                            Gesetz oder die guten Sitten verstößt oder 
                            Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere auch 
                            für wettbewerbsrechtliche Verstöße. 
                            Der Auftraggeber hält MV AUDIO insoweit von allen 
                            Ansprüchen
 Dritter frei. 5. Liefert der Auftraggeber Gemapflichtige 
                            Musik an und ist es sein ausdrücklicher
 Wunsch diese zur Produktion zu verwenden, gewährleistet 
                            er, dass er zur Ausstrahlung dieser berechtigt ist, 
                            insbesondere dass er Inhaber aller dazu notwendigen 
                            Urheber-, Marken-, Namens-, Leistungsschutz und sonstigen 
                            Rechte ist. Der Auftraggeber ist alleinig dafür 
                            verantwortlich und hält MV AUDIO von allen Ansprüchen 
                            frei, die durch die widerrechtliche Veröffentlichung 
                            entstehen und gegenüber MV AUDIO geltend gemacht 
                            werden.
 § 11 Aufbewahrung der 
                            AudioproduktionMV AUDIO ist nicht verpflichtet, Audioproduktionen 
                            nebst Daten und/oder Unterlagen etc. aufzubewahren. 
                            MV AUDIO ist berechtigt, nach Erfüllung des Produktionsauftrages 
                            sämtliches Material zu vernichten.
 § 12 Schlussbestimmungen1. Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher 
                            Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen 
                            bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 
                            Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich 
                            verzichtet werden.
 2. Die Nichtigkeit/ Unwirksamkeit oder Regelungslücken 
                            einzelner vertraglicher Bestimmungen berühren 
                            nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen. 
                            Im o. g. Falle sind die Parteien verpflichtet diese 
                            durch wirksame zu ersetzen/ ergänzen, die dem 
                            verfolgten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise 
                            wirtschaftlich am nächsten kommt.
 3. Die mit MV AUDIO geschlossenen Verträge unterliegen 
                            dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 4. Erfüllungsort/ Gerichtsstand ist der Sitz 
                            von MV AUDIO.
 
 
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