§ 5 Leistungszeit
1. Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen
sind unverbindlich, es sei denn, sie werden von MV
AUDIO ausdrücklich und schriftlich als verbindlich
bezeichnet.
2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt und Umstände im Verantwortungsbereich
des Auftraggebers hat MV AUDIO nicht zu vertreten
und verlängern die Leistungszeit um die Dauer
der Verhinderung.
3. Bei Zahlungsverzug oder Eintreten einer wesentlichen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Auftraggebers nach Vertragsabschluss, ist MV AUDIO
berechtigt, die weitere Auftragsbearbeitung einzustellen,
bis Zahlung oder Sicherstellung der Zahlung erfolgt
ist.
§ 6 Abnahme, Mängelanzeige
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen
von MV AUDIO binnen fünf Arbeitstagen nach Auslieferung
zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser
Frist keine Beanstandung oder verwendet der Auftraggeber
die erbrachte Leistung ohne Vorbehalt, gilt dies auch
ohne ausdrückliche Erklärung als Abnahme.
2. Die Haftung von MV AUDIO für Mängel ist
ausgeschlossen, soweit diese offenkundig sind und
nicht binnen der Frist des § 6 Abs. 1 gegenüber
MV AUDIO schriftlich gerügt wurden.
3. Der Auftraggeber hat für etwaige Änderungswünsche,
die vom vertraglich bestimmten Umfang oder dem bereits
genehmigten Konzept abweichen, den entstehenden Kostenaufwand
vollständig zu übernehmen.
§ 7 Vergütung
1. Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen
MV AUDIO Preisliste oder dem im letzten Angebot vor
Auftragserteilung genannten Preis oder dem in der
Auftragsbestätigung genannten Preis.
2. Alle Leistungen/ Auslagen von MV AUDIO werden netto
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet, es sei
denn der Umsatz ist von der Umsatzsteuer befreit.
3. Rechnungen sind grundsätzlich ohne Abzug binnen
14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig
sofern in der Rechnung keine anderen Zahlungsmodalitäten
genannt werden.
4. Wird innerhalb dieser Frist nicht geleistet, sind
mit Eintritt des Verzugs die gesetzlichen Verzugszinsen
zu zahlen, zumindest Zinsen in banküblicher Höhe.
sowie der Ersatz von Mahnkosten. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.
§ 8 Mitwirkungspflichten
des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat MV AUDIO unverzüglich
über den Wechsel des Projektverantwortlichen,
Änderungen seiner Rechtsform sowie Beantragung
eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens in Kenntnis
zu setzen.
2. Etwaige vom Auftraggeber zur Verfügung zu
stellenden Daten sind an MV AUDIO in weiterverarbeitungsfähigen
Formaten zu liefern, die zuvor mit MV AUDIO abzustimmen
sind.
3. Die inhaltliche und rechtliche Prüfung der
bereitzustellenden Daten obliegt ausschließlich
dem Auftraggeber. Der Auftraggeber versichert, zur
Nutzung, Verwertung, Verarbeitung und Weitergabe dieser
Daten an MV AUDIO berechtigt zu sein und räumt
MV AUDIO das Recht zur vertragsgemäßen
Nutzung und Verarbeitung der zur Verfügung gestellten
Daten für die Vertragslaufzeit ein. Der Auftraggeber
hält MV AUDIO von allen Ansprüchen frei,
die durch die widerrechtliche Weitergabe der Daten
an MV AUDIO entstehen und gegenüber der MV AUDIO
geltend gemacht werden.
§ 9 Vertraulichkeit
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart,
gelten sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses
bekannt gewordenen Informationen und Unterlagen als
vertraulich. Diese Verpflichtung gilt auch über
die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 10 Haftung
1. Die Haftung von MV AUDIO für die Verletzung
vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten ist
ausgeschlossen, soweit leichte Fahrlässigkeit
vorliegt.
2. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung
auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dasselbe
gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss.
3. MV AUDIO haftet keinesfalls für direkte oder
indirekte Schäden, die aus der Nichtabnahme eines
Produktes oder Auftrages resultieren.
4. Im Verhältnis zum Auftraggeber haftet MV AUDIO
nicht für Schäden, die dadurch entstehen,
dass der vom Auftraggeber veranlasste Inhalt der von
MV AUDIO zu erbringenden Leistungen gegen Recht und
Gesetz oder die guten Sitten verstößt oder
Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere auch
für wettbewerbsrechtliche Verstöße.
Der Auftraggeber hält MV AUDIO insoweit von allen
Ansprüchen
Dritter frei. 5. Liefert der Auftraggeber Gemapflichtige
Musik an und ist es sein ausdrücklicher
Wunsch diese zur Produktion zu verwenden, gewährleistet
er, dass er zur Ausstrahlung dieser berechtigt ist,
insbesondere dass er Inhaber aller dazu notwendigen
Urheber-, Marken-, Namens-, Leistungsschutz und sonstigen
Rechte ist. Der Auftraggeber ist alleinig dafür
verantwortlich und hält MV AUDIO von allen Ansprüchen
frei, die durch die widerrechtliche Veröffentlichung
entstehen und gegenüber MV AUDIO geltend gemacht
werden.
§ 11 Aufbewahrung der
Audioproduktion
MV AUDIO ist nicht verpflichtet, Audioproduktionen
nebst Daten und/oder Unterlagen etc. aufzubewahren.
MV AUDIO ist berechtigt, nach Erfüllung des Produktionsauftrages
sämtliches Material zu vernichten.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher
Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich
verzichtet werden.
2. Die Nichtigkeit/ Unwirksamkeit oder Regelungslücken
einzelner vertraglicher Bestimmungen berühren
nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen.
Im o. g. Falle sind die Parteien verpflichtet diese
durch wirksame zu ersetzen/ ergänzen, die dem
verfolgten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise
wirtschaftlich am nächsten kommt.
3. Die mit MV AUDIO geschlossenen Verträge unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Erfüllungsort/ Gerichtsstand ist der Sitz
von MV AUDIO.
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